Häufige Fragen zu meiner Praxis für bindungsorientierte Psychotherapie in Buchholz in der Nordheide
Wie verläuft ein Erstgespräch?
In einem Erstgespräch lernen wir uns kennen. Du hast Raum und Zeit für dein Anliegen. Du hast die Gelegenheit, mich und meine Praxis kennenzulernen sowie Informationen über meine Arbeitsweise, den Ablauf der Therapie und mögliche alternative Behandlungsmethoden zu erhalten. Zusammen besprechen wir, ob die Methode für dich stimmig und hilfreich ist.
Was kostet eine Sitzung?
Das Honorar für eine Einzelsitzung beträgt 100€. Das gilt auch für das Erstgespräch. Bei einer wöchentlichen Sitzungsfrequenz beträgt das Honorar 90€ pro Sitzung.
Die Dauer eines Termins ergibt sich aus verarbeitbarer Information und Wirkung. Einschließlich Vorgespräch und Nachwirkungszeit dauern die Sitzungen durchschnittlich 45 Minuten. Im Honorar inbegriffen sind Vor- und Nachbereitung, sowie regelmäßige anonymisierte Supervisionen.
Heilkundliche Tätigkeiten der Psychotherapie sind gemäß §4, Nr. 14 USTG von der Umsatzsteuer befreit. Coachingleistungen werden mit 19% MwSt. berechnet.
Welche Vorteile habe ich als Selbstzahler:in?
Therapiedauer und -frequenz nach Maß: Wir sind an keine Stundenkontingente der gesetzlichen Krankenkassen gebunden. Du entscheidest gemeinsam mit mir, wie viele Sitzungen sinnvoll sind und in welchen Abständen diese stattfinden.
Methodenfreiheit: Die gesetzlichen Kassen übernehmen nur wenige Standardverfahren. Als Selbstzahler profitieren Sie von der bindungsorientierten Psychotherapie, der Bindungsenergetik, die ganzheitlich ansetzt.
Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung: Honorare für Heilpraktikerleistungen für Psychotherapie können in vielen Fällen als ›außergewöhnliche Belastungen‹ im Rahmen der Steuererklärung steuerlich geltend gemacht werden.
Steuerliche Absetzbarkeit als Coaching: Geht es in unserer Zusammenarbeit um berufliche Themen – wie Erschöpfung (Burnout), berufliche Neuorientierung, Entscheidungsfindungen oder das Entfalten deines Potenzials im Job? In diesen Fällen kann ich die Sitzungen als Coaching abrechnen. Für Selbstständige und Freiberufler sind diese Rechnungen in der Regel zu 100 % als Betriebsausgaben absetzbar. Auch Angestellte können Coaching-Leistungen häufig als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung steuermindernd geltend machen.
Anonymität und Datenschutz: Bei Selbstzahlern erfährt Ihre Krankenkasse nichts von der Therapie. Es erfolgt keine offizielle Diagnosehinterlegung in Ihrer Krankenakte. Das kann wichtig sein, wenn Sie in der Zukunft eine Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder private Krankenversicherung abschließen möchten oder eine Verbeamtung anstehen könnte.
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Da die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden, richtet sich das Angebot an Selbstzahler*innen.
Bei Privat- oder Zusatzversicherung, sollte im Vorfeld geklärt werden, ob die Versicherung die Kosten für Heilpraktikerleistungen für Psychotherapie übernimmt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ist ein diagnostizierbares psychisches Syndrom nach ICD11.
Welche Grenzen hat die bindungsorientierte Psychotherapie?
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie begleite ich dich einfühlsam bei seelischen Belastungen und Veränderungsprozessen. Meine Arbeit stößt jedoch dort an Grenzen, wo eine medizinische oder psychiatrische Fachbehandlung notwendig ist. Die Therapie bei mir ersetzt keinen Arztbesuch. Laufende ärztliche Behandlungen oder die Einnahme von Medikamenten sollten daher immer beibehalten und Änderungen nur mit Ihrem behandelnden Arzt abgesprochen werden.
Was, wenn ich einen vereinbarten Termin nicht einhalten kann?
Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Falls du einen Termin nicht wahrnehmen kannst, kannst du bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei absagen und den Termin verschieben.
Bei kurzfristigerer Absage oder bei Nichtwahrnehmung des Termins behalte ich mir vor, den Termin in Rechnung zu stellen, wenn ich ihn nicht anders vergeben kann.